am Institut für Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen

Gemeinsame Pressemitteilung der Bildungsstätte Anne Frank und der Gießener Ärztin Kristina Hänel zum Urteil gegen den Betreiber der Website ′Babykaust′

25.08.2020

24. August 2020

Am 24. August 2020 hat das Hamburger Landgericht der Unterlassungsklage der Gießener Ärztin und Klägerin Kristina Hänel gegen den Betreiber der Website „Babykaust“, Klaus Günter Annen, stattgegeben. Eine Gleichsetzung von Schwangerschaftsabbrüchen mit dem Holocaust darf nicht sein.

„Der Betreiber der Internetseite ‚Babykaust‘, Klaus Günter Annen, hatte in den letzten Jahren hunderte von Strafanzeigen nach § 219a StGB gegen Ärztinnen und Ärzte gestellt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informiert haben – viermal wurde von ihm bisher die Ärztin Kristina Hänel angezeigt. Annen agiert zudem proaktiv gegen Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen: Er betreibt seit Jahren einen Pranger im Internet, auf dem er alle Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, namentlich auflistet. Ausgerechnet diese Website wird daher – aufgrund des Informationsverbots nach § 219a StGB – von vielen Frauen benutzt, um an Adressen für einen Abbruch zu kommen. Gleichzeitig wird ihnen durch die Aufmachung der Website mittels Bilder und Statements suggeriert, Abtreibung sei schlimmer als der Holocaust: Gleich auf der Startseite findet sich das Tor von Auschwitz mit der Aufschrift ‚Arbeit macht frei‘. Auf diese Weise stellt Annen Hänel und andere Ärztinnen und Ärzte auf eine Stufe mit den Verbrechern des Nationalsozialismus. Im Juli 2019 haben Hänels Anwälte Klage auf Unterlassung eingereicht“, so heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung der Bildungsstätte Anne Frank und Kristina Hänel.

Nun steht fest: Klaus Günter Annen darf Schwangerschaftsabbrüche nicht mit dem Holocaust gleichsetzen. Meron Mendel, der Direktor der Bildungsstätte Anne Frank, ist jedoch skeptisch, ob die niedrige Entschädigungssumme von 6.000 Euro seine abschreckende Wirkung erzielt.

Weitere Informationen zum Urteil und zur Pressemitteilung finden Sie über die Facebook-Seite der Bildungsstätte Anne Frank oder über hessenschau.de.


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