Unter dem Titel "Den Opfern einen Namen geben. Gedenken und Datenschutz im Zusammenhang mit der öffentlichen Nennung der Namen von NS-Opfern in Ausstellungen, Gedenkbüchern und Datenbanken“ hatten die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas und die Stiftung Topographie des Terrors in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv am 29. Juni 2016 in Berlin zu einer Tagung eingeladen, um über über das Spannungsfeld zwischen einem würdigen und nach Möglichkeit auch individuellem Gedenken an die Opfer nationalsozialistischer Verfolgungspolitik auf der einen Seite und deren postmortalen Persönlichkeitsrechten sowie den Interessen der Überlebenden und der Angehörigen auf der anderen Seite zu informieren und zu diskutieren. Den ausführlichen Bericht von Markus Roth, der an der Tagung teilgenommen hat, finden Sie hier.