Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) ist eines der bedeutendsten Beispiele für den Umgang der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland mit NS-Gewaltverbrechen.
133 Hauptakten, die die Ermittlungen und Voruntersuchungen, die Anklageerhebung und das Schwurgerichtsverfahren sowie die Urteilsverkündung dokumentieren, wurden bereits digitalisiert und veröffentlicht, ebenso wie 103 Bänder mit Tonbandmitschnitten. Die etwa 430-stündigen Tonbandmitschnitte der Hauptverhandlung enthalten die Aussagen von 319 Zeugen und waren ursprünglich als Gedächtnisstütze für das Gericht angefertigt worden. Diese Dokumente sowie einige andere wurden bereits 2004 vom Fritz Bauer Institut Frankfurt am Main und dem Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau als DVD-ROM in der Digitalen Bibliothek herausgegeben.
2016 wurden die sicherungsverfilmten Verfahrensakten des ersten Frankfurter Auschwitz Prozesses digital reproduziert, bevor die Sicherungsfilme zur Einlagerung an den Bund abgegeben werden mussten. Seit März 2017 werden die Digitalisate – bis auf wenige Akten, die aufgrund der Schutzfristen für Personen bis zu deren Ablauf gesperrt bleiben – im hessischen Archivinformationssystem Arcinsys bereitgestellt und stehen so der Forschung zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Hauptakten und Tonbandmitschnitte sowie insgesamt weitere 456 Aktenbände sind nun außerdem in das UNESCO-Programm "Memory of the World" aufgenommen worden.