am Institut für Germanistik der Justus-Liebig-Universität Gießen

„Das, was dort geschehen ist, ist gerichtlich nachgewiesen“ – Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese berichtete an der JLU Gießen über die Frankfurter Auschwitz-Prozesse

08.06.2026

15. Mai 2026

Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese / Foto: Jennifer Ehrhardt
Oberstaatsanwalt a.D. Gerhard Wiese / Foto: Jennifer Ehrhardt

Welche historische Tragweite die ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesse (1963–1965) haben würden, sei Gerhard Wiese zu Beginn seiner Tätigkeit als junger Staatsanwalt nicht bewusst gewesen. Erst im Verlauf seiner Arbeit habe er erkannt, dass es sich um ein Ereignis handelte, „das ganz aus dem Rahmen fiel“.

Der 98-Jährige ist der letzte noch lebende Beteiligte der Verfahren, die zu den bedeutendsten Strafprozessen der deutschen Nachkriegsgeschichte zählen. Auf Einladung der Arbeitsstelle Holocaustliteratur (AHL) und des Akzentbereichs „Holocaust- und Lagerliteratur“ war er am 15. Mai 2026 zu Gast an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Im Rahmen des von Prof. Sascha Feuchert geleiteten Seminars „Auschwitz vor Gericht und auf der Bühne“ sprach Wiese mit Aileen Carvelli (AHL) vor rund 30 Zuhörenden über seine Erfahrungen als Anklagevertreter, über weitere NS-Verfahren sowie über seine heutige Erinnerungsarbeit.

Wiese, der im Alter von 15 Jahren als Luftwaffenhelfer eingesetzt war und anschließend in Kriegsgefangenschaft geriet, trat nach seinem Rechtsstudium Anfang der 1950er Jahre in den hessischen Justizdienst ein. Dort gehörte er später zu den jungen Staatsanwälten, die Generalstaatsanwalt Fritz Bauer für die Frankfurter Auschwitz-Prozesse als Anklagevertreter heranzog. Gemeinsam mit zwei Kollegen arbeitete er an der rund 700 Seiten umfassenden Anklageschrift gegen 22 Männer, die in unterschiedlichen Funktionen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig gewesen waren. Die intensive Beschäftigung mit dem Beweismaterial hinterließ bei dem jungen Juristen tiefe Spuren: „Von morgens bis abends nur Mord und Totschlag auf dem Tisch“, erinnerte er sich. Erleichterung habe ihm oftmals die abendliche Heimfahrt in der überfüllten Straßenbahn verschafft, weil dort wieder ein Stück „Normalität“ spürbar gewesen sei.

Bei der Eröffnung des ersten Prozesses am 20. Dezember 1963 im Frankfurter Römer war Wiese 35 Jahre alt. Im Verlauf von 183 Verhandlungstagen wurden rund 360 Zeug:innen vernommen. Für viele von ihnen bedeutete die Aussage eine enorme Belastung, berichtete er. Sie mussten ihre traumatischen Erfahrungen erneut durchleben, obwohl sie jahrelang versucht hatten, diese Erinnerungen aus ihrem Alltag zurückzudrängen. Die Angeklagten wiederum – die ihre Anwesenheit in Auschwitz nicht leugnen konnten, strafbare Handlungen jedoch bestritten – erschienen ihm als „eine Ansammlung bürgerlicher Mitmenschen ohne Auffälligkeiten“.

Besonders eindrücklich schilderte Wiese die Ortsbegehung in Auschwitz im Dezember 1964. Sie diente dazu, Zeugenaussagen mit den tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten abzugleichen: „Ein Meter in Auschwitz ist ein Meter in Frankfurt“, fasste er die Bedeutung des Ortstermins zusammen. Bei der ersten Verhandlung im Jahr 1965 wurden das Protokoll der Ortsbesichtigung sowie die dort angefertigten Fotografien zum Gegenstand des weiteren Verfahrens gemacht.

Am Ende des Prozesses, der am 20. August 1965 abgeschlossen wurde, standen noch 20 Angeklagte vor Gericht. Sechs wurden wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt, ein weiterer erhielt als zur Tatzeit Minderjähriger eine Jugendstrafe von zehn Jahren. Zehn Angeklagte wurden wegen Beihilfe verurteilt, drei mangels Beweisen freigesprochen. Mit dem Strafmaß zeigte sich die Staatsanwaltschaft unzufrieden und ging in Revision, doch der Einspruch wurde 1969 zurückgewiesen und der Prozess damit rechtskräftig abgeschlossen.

Die Bedeutung des Verfahrens reichte jedoch weit über die einzelnen Schuldsprüche hinaus: Die grausamen Tatsachen von Auschwitz konnten fortan nicht mehr als „Hirngespinste“ abgetan oder geleugnet werden: „Das, was dort geschehen ist, ist gerichtlich nachgewiesen“, betonte Wiese. Zugleich würdigte er die zentrale Rolle Bauers: „Ohne Fritz Bauer wäre das Verfahren so, wie es gelaufen ist, wahrscheinlich nicht zustande gekommen. Das kann man ohne Einschränkung sagen.“

Wir danken Herrn Wiese, der als junger Jurist diesen Weg mitprägte, herzlich für seinen Bericht und dafür, dass er sich im Anschluss Zeit für die Fragen aus dem Publikum nahm. Unser Dank gilt zudem der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung für die finanzielle Unterstützung der Veranstaltung.

Eine Aufzeichnung des Gesprächs ist im Archiv der Arbeitsstelle Holocaustliteratur verfügbar.


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